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| | Pflegeversicherung | | Die Pflegeversicherung ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und in Deutschland eine Pflichtversicherung. Als Gesetzlicher Versicherter sind sie automatisch in der Pflegeversicherung versichert.  | Privat versicherte sind eben-falls dazu verpflichtet eine Pflegeversicherung abzu-schließen. | Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung. Allerdings haben sie die Wahl zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung. Kinder sind sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. | | Die Pflegeversicherungen übernehmen im Falle einer Pflegebedürftigkeit die häusliche oder stationäre Betreuung und finanzieren diese. Die Hilfeleistung der gesetzlichen Pflegever-sicherung besteht darin, dass die pflegebe-dürftigen Personen bei der Verrichtung der alltäglichen Dinge Unterstützung bekommen und ihr Leben weiter führen können. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in drei Pflegestufen unterteilt. Benötigt man als Versicherungsnehmer die Pflegeversicherun-gen, muss man sich an seine gesetzliche Krankenversicherung wenden und diese bean-tragen. Durch einen Arzt, (medizinischer Dienst) wird dann die Pflegebedürftigkeit des Antragsstellers geprüft und in eine der drei Pflegestufen eingeteilt. | | | | | | | | | | Geldleistungen und Sachleistungen | | | | Übersicht der drei Pflegestufen: | | | In der sozialen Pflegeversicherung wird bei den erbrachten Leistungen unterschieden zwischen Geldleistungen und Sachleistungen. Das heißt also, dass man Pflegepersonal in Anspruch nehmen kann oder aber Geldlei-stungen bezieht und somit zum Beispiel die Pflege durch Angehörige geleistet wird, da man selber entscheiden kann von wem man versorgt werden möchte. Kommt es vorüber-gehend dazu, dass keine häusliche oder teil-stationäre Pflege möglich ist, kann die Kurz-zeitpflege in Anspruch genommen werden. Das heißt, dass man über einen begrenzten Zeitraum vollstationär betreut wird. In der privaten Krankenversicherung hingegen erhält man nur Geld- und keine Sachleistungen. | |  | die erhebliche Pflegebedürftigkeit | | | erheblich pflegebedürftige Personen erhal-ten mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege und mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt. | |  | die schwere Pflegebedürftigkeit | | | schwer pflegebedürftige Menschen erhalten mindestens dreimal täglich zu unterschied-lichen Zeiten Hilfe bei der Ernährung und Körperpflege, außerdem mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt | |  | die schwerste Pflegebedürftigkeit | | | bei der schwersten Pflegebedürftigkeit müs-sen die betroffenen Personen rund um die Uhr betreut werden, auch nachts. Ebenfalls erhalten sie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe | | | | | | | | | | Anspruch bei Auslandsaufenthalten | | Pflegezusatzversicherung | Bei Auslandsaufenthalten ruht normalerweise der Anspruch auf die Pflegeversicherung, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. | Hält man sich vorübergehend im Ausland auf, wird das Pflegegeld bis zu 6 Wochen weiter bezahlt pro Jahr, eben-falls können Sachleistungen weiter beantragt werden, wenn eine begleitende Pflegekraft mit dem Versicherungsnehmer im Ausland ist. | | | | | Bei einem dauerndem Aufenthalt in einem anderen EU-Land, ist es möglich die Pflegeversicherung weiter zu beziehen. Sachleistungen können in soweit bezogen werden, wie es das Aufenthaltsland für die Sozialversicherten vorsieht. | | In der privaten Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer ebenfalls verpflichtet eine Pflegeversicherung abzuschließen. Aller-dings darf der Beitrag in der privaten Pflege-versicherung nicht höher sein als der in der gesetzlichen und somit sozialen Pflegever-sicherung. Jedoch ist die private als auch die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundsicherung im Falle eines Pflegebedarfs. Daher ist es ratsam eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Durch die Zusatz Versicherung können Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim zum Beispiel übernommen werden, da diese in der Sozialen Pflegeversicherung nicht mit inbegriffen sind. Man unterscheidet bei den Pflegezusatzver-sicherungen zwischen einer Pflegekosten und einer Pflegetagegeld Versicherung. Die Pflegekosten Versicherung übernimmt konkrete Kosten und ist daher sehr ratsam. | | | | | | | |